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RAHMENAUSSCHREIBUNG der Bodensee - Kart - Cup
Veranstaltungen
1. Teilnehmer,Klasseneinteilung
2.
Nennungen,Nenngeld,Nennungsschluß
3. Grundlage der Veranstaltung
4. Fahrerausrüstung
5. Fahrzeuge
6. Ort und Aufbau des Parcours
7. Durchführung der Veranstaltung
8. Wertung und Strafzeiten
9. Punktezuteilung
10. Preise
11. Versicherung
12. Haftungsverzicht
13. Sicherheitseinrichtung
14. Einsprüche
15. Allgemeines
1. Teilnehmer, Klasseneinteilung
1.1 Teilnehmen können alle Personen ab 8 Jahren
1.2 Klasseneinteilung
Jugend:
Klasse I a. Jahrgang 91 / 92 / 93
Klasse I b. Jahrgang 94 / 95
Klasse I c. Jahrgang 96 / 97
Klasse I d. Jahrgang 98 / 99
Klasse I e. Jahrgang 00 / 01
Erwachsene:
Klasse II Damen über 18 Jahren
Klasse III Herren über 18 Jahren bis 85 Kg
Klasse IV Herren über 18 Jahren über 85,1 Kg
Die Klassen werden nicht zusammengelegt.
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2. Nennungen, Nenngeld,
Nennungsschluss
2.1 Nennung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Nennungsformular (am Start erhältlich) sorgfältig
auszufüllen. Von allen Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine schriftliche
Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Dies entfällt für Inhaber eines gültigen Jugendausweises des ADAC oder einer anderen
Organisation (DMV,AvD).
Durch die Abgabe der Nennung mit unterschriebenem Nennungsformular erkennen die
Erziehungsberechtigten und die Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen sowie
die zur Durchführung der Veranstaltung erlassenen Ergänzungsbestimmungen, insbesondere
die Haftungsausschlussbestimmungen, an.
2.2 Nenngeld
Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten und beinhaltet einen Probelauf
und zwei Wertungsläufe.
Nenngeld für Jugendliche bis 18 Jahren € 5,-
Nenngeld für Erwachsene über 18 Jahren € 8,-
2.3 Nennungsschluss
Nennungsschluss bis mindestens 15 Uhr, der weitere Zeitplan ist aus der
jeweiligen Veranstalterausschreibung zu entnehmen.
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3. Grundlage der Veranstaltung
Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der Rahmenausschreibung unter den Auflagen
der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit
Abgabe der Nennung unterwerfen.
Die Teilnehmer sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet.
Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Wettbewerbe oder den
Interessen des Automobilsports zu Schaden geeignet ist und sich gemäß den
Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten. Der Veranstalter behält
sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von
den Behörden angeordneten er-
forderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen,
falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche
Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
Im übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein
Haftungsverzicht vereinbart ist.
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4. Fahrerausrüstung
Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, geschlossen,
den ganzen Körper bedeckende Kleidung und Schutzhelme sind vorgeschrieben.
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5. Fahrzeuge
Der Veranstalter stellt die Fahrzeuge zur Verfügung. Die Teilnehmer haben
nicht das Recht zur freien Kartwahl!
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6. Ort und Aufbau des
Parcours
6.1 Ort
Die Kart-Slalom-Veranstaltungen werden auf einem Gelände mit einer festen ununterbrochenen
Fläche aus Asphalt oder Beton ausgetragen.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind die vorgesehenen Parcoursaufgaben, gemäß
dem Streckenplan der am Veranstaltungsort ausgehängt wird, aufgebaut.
6.2 Aufbau
Der Schwerpunkt bei Aufbau der Strecke soll auf Geschicklichkeit und Reaktionsfähigkeit
der Teilnehmer gelegt werden.
Die Streckenführung muss für den Teilnehmer klar erkennbar sein und ist u.U.
mit zusätzlichen Kennzeichnungen zu versehen. Es ist grundsätzlich ein
Rundkurs aufzubauen.
Parcours - Bestimmungen
a) Der Start/Ziel Bereich ist durch eine geschlossene Linie und Pylonen
zu markieren.
b) Die Parcourlänge sollte 400 m nicht überschreiten.
c) Die Breite eines Tores, bemessen an der Innenkante des Fußes der
Pylonen sollte
zwischen 1,50 m und 2 m, Spurgassen mindestens
1,50 m höchstens 2,50 m sein.
d) Die Spurgasse muss in sich einen geraden Verlauf haben. Die
Pylonen sind
beidseitig ohne Abstand aufzustellen. Es müssen
mindestens 4 Pylonen
hintereinander sein.
e) Sind zwischen den Pylonen Zwischenräume, so ist es als Gasse zu
Werten. Die
Gasse muss in sich keinen geraden Verlauf haben.
f) Die Pylonen müssen um ihre Stellfläche deutlich markiert sein.
g) Nach Beginn der Veranstaltung darf am Parcours nichts mehr
verändert werden.
7. Durchführung der
Veranstaltung
Die Teilnehmer werden zum Start in der Reihe der Startnummern durch den Streckensprecher
aufgerufen.
Nur der jeweilige Teilnehmer und der Betreuer der Jugendlichen, dürfen den
Startraum betreten.
Die Bekleidung der Teilnehmer ist vor dem Start zu überprüfen, bei unvollständiger
oder nicht der Rahmenausschreibung entsprechender Kleidung, werden Sie
nicht zum Start zugelassen.
Der Start erfolg einzeln, mit laufendem Motor, von der Vorstartlinie aus.
Jeder Teilnehmer hat den Parcours einmal zur Einführung und zweimal in Wertung zu
befahren. Die Einführungsrunde beginnt an der Vorstartlinie und endet an der Vorstartlinie.
Die Fahrspur, die der Teilnehmer einzuhalten hat, ist durch Pylonen gekennzeichnet.
Die Pylonen sind so aufzustellen, daß die einzuschlagende Richtung
gut erkennbar ist. Der Teilnehmer hat die Start- und Ziellinie fliegend zu
durchfahren.
Geeignete Sachrichter sind vom Veranstalter in ausreichender Zahl einzusetzen (nicht
unter 16 Jahren ).Fehlerpunkte sind der Auswertung sofort zu übermitteln.
Nur bei Ausfall der Zeitnahme, technischer Defekt oder bei Behinderung des
Teilnehmers im Wertungslauf ist ein sofortiger Nachstart zu gewähren. Die
Entscheidung liegt beim Turnierleiter. Der Trainingslauf kann nicht wiederholt
werden Mehrfachstarts die zur Wertung zählen, sind nicht möglich.
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8. Wertung und Strafzeiten
8.1 Wertung
Gewertet wird klassenweise nach Fahrzeitsummen (= Fahrtzeit + Strafzeit ).
Klassensieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Fahrzeitsumme, bestehend aus beiden
Wertungsläufen.
Bei Zeitsummengleichheit beider Läufe entscheidet der einzelne bessere
Wertungslauf.
Von den Gesamtläufen wird einer als Streichergebnis gewertet ( der schlechteste
).
8.2 Strafzeiten
- Umwerfen oder Verschieben einer Pylone 2 Strafsekunden
- Auslassen oder falsches Befahren einer Aufgabe 10 Strafsekunden
- Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts 2 Strafsekunden
- Bewegen / Abbremsen des Karts mit den Händen und / oder Füßen 10
Strafsekunden
- Kreisel nicht oder nicht vollständig befahren 20 Strafsekunden
Pro Aufgabe ( Ausnahme Kreisel ) wird eine maximale Zeitstrafe von
10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen oder
verschoben werden.
Die Pylonen müssen um ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein.
Eine Pylone gilt als verschoben, wenn die Markierung ganz verlassen ist.
Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend.
In der geraden Spurgasse ist pro Seite nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn
mehrere Pylonen gefallen oder verschoben wurden.
In der gebogenen Spurgasse wird jede gefallene bzw. verschobene Pylone als
Fehler angerechnet.
Wird der - Schweizer Slalom – von der falschen Seite angefahren, so gilt
dieser als ausgelassene Aufgabe.
Als Fehler werden nur Pylonen gewertet, die durch direkte Fahrzeugeinwirkung
verschoben oder geworfen wurden.
Eine Aufgabe gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifährt, ohne eine
Pylone zu verschieben oder zu werfen. Ansonsten werden die Fehler gewertet.
Verläßt ein Teilnehmer erkennbar den Kurs, oder bricht er einen Wertungslauf
ab, werden beide Wertungsläufe mit 0 Punkten gewertet. Dies gilt auch,
wenn er trotz Nennung zu einem oder beiden Wertungsläufen nicht antritt.
Er muß aber in o.g. Fällen als Platzierter mit 0 Punkten in die Ergebnisliste
aufgenommen werden.
Das verlassen oder abbrechen des Kurses ist dann zu sehen, wenn der Teilnehmer mehrere
aufeinanderfolgende Wertungsstücke nicht korrekt durchfährt.
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9. Punktezuteilung
Die Punktezuteilung aus den einzelnen
Veranstaltungen erfolgt nach folgender Formel.
(Starter in der Klasse ./.Plazierung in der Klasse) + 0,5
--------------------------------------------------------- x 10
Starter in der Klasse
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10. Preise
Es werden in den Klassen 1a bis 1e für die Plätze 1 – 3 Pokale ausgegeben.
Bei den Klassen 2 – 4 erhalten die Plätze 1 – 3 Medaillen.
Weitere Preise sind jedem Veranstalter freigestellt.
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11. Versicherung
Der Veranstalter schließt eine Versicherung gemäß dem Rahmenabkommen ab.
11.1 Veranstalter - Haftpflichtversicherung
11.2 Teilnehmer - Haftpflichtversicherung
11.3 Teilnehmer - Unfallversicherung
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12. Haftungsverzicht
Durch Abgabe der Nennung verzichtet der Teilnehmer auf alle im Zusammenhang
mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden (Personen-, Sach-
und Vermögens schäden) auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriff gegen
- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer
- die Fahrer, Halter und Fahrzeugeigentümer, die an der Veranstaltung
teilnehmen und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer
- Behörden und irgendwelche anderen Personen, die mit der Veranstaltung in
Verbindung stehen soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht,
soweit Schäden durch irgendeine
Versicherungsleistung auszugleichen sind. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der
Nennung an der Veranstaltung allen beteiligten gegenüber wirksam.
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13. Sicherheitseinrichtung
Der Veranstalter wird durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende
Sicherung der Strecke und der Zuschauerplätze sorgen.
Ein ausgebildeter Sanitäter hat jeder Veranstalter für die gesamte Dauer der Veranstaltung
bereitzustellen.
Für die Sicherheitseinrichtung ist der Veranstalter verantwortlich.
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14. Einsprüche
Einsprüche sind nur beim Veranstaltungsleiter einzureichen.
Nur Teilnehmer haben Einspruchsrecht. Einsprüche gegen Fehler des Veranstalters bzw.
dessen Beauftragten sind unmittelbar nach Zieldurchfahrt, gegen die rechnerische
Wertung spätestens 15 Minuten nach bekannt werden der Ergebnisse einzulegen.
Einsprüche, die eine benachteiligung des Einspruchsführers nicht erkennen
lassen,sich auf Entscheidungen von Rennleiter oder auf die von der Zeitnahme
festgestellten Zeiten beziehen und nicht fristgerecht eingereichte Einsprüche
sowie Sammeleinsprüche, sind unzulässig. Videoaufzeichnungen sind als
Beweismittel nicht
zugelassen.
Einsprüche sind schriftlich an den Veranstaltungsleiter einzureichen.
Ein technischer defekt am Fahrzeug ist vom Fahrer sofort, auf jeden fall vor der Zieldurchfahrt,
zu beanstanden, indem er unverzüglich anhält und durch Handzeichen auf diesen
Defekt aufmerksam macht. Nach Behebung des Mangels muß der Fahrer sofort
wieder an den Start gehen. Kann durch die Rennleiter oder den Veranstalter kein
Mangel festgestellt werden, ist eine Wiederholung dieses Laufes
unzulässig.
Einsprüche sind vom Rennleiter nach Anhörung der Beteiligten unverzüglich und entgültig
zu entscheiden.
Sollte eine Abschaltung des Kartmotors durch den Sicherheitsbeauftragten
erfolgen, entscheidet der Rennleiter, ob der jeweilige Teilnehmer erneut
starten darf.
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15. Allgemeines
Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der
Veranstaltungsleiter.
Bei allen Kart-Slalom-Veranstaltungen muß eine geeignete Zeitmessanlage mit zum
Einsatz gebracht werden.
Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter.
Allen Teilnehmern ist der Genuß von Alkohol während der gesamten Veranstaltung untersagt.
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Pokale oder evt. Sachpreise
werden nicht nachgesendet.
Den Anordnungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Sportwarte ist Folge
zu leisten.
Möchte ein Teilnehmer zurückgeschoben werden, so muß er dies
e i n d e u t i g
durch Handzeichen kenntlich machen.
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Ausschreibung vom 01.01.2009
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